Welche Projekte können gefördert werden ?

Voraussetzungen für eine Förderung:

 

  • Die Projekte dienen dem Frieden und / oder der internationalen Verständigung.

 

  • Die Projekte haben einen Bezug zu Emsdetten, dem Kreis Steinfurt, dem Regierungsbezirk Münster oder dem Land Nordrhein-Westfalen.

 

Hinweis: Wir sind bemüht, über Förderanträge kurzfristig zu entscheiden und die Entscheidung per Email mitzuteilen. Ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, liegt im Ermessen der Stiftung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auf Gleichbehandlung oder auf Begründung einer Ablehnung besteht nicht. 

Vorgehen:

Am besten beantragt Ihr eine Förderung per Email. Macht dazu Angaben, die dem Vorstand der Stiftung ermöglichen, die Fördermöglichkeit des Projekts einzuschätzen. Hilfreich wären Angaben zu folgenden Themen:

  • Welches Projekt soll gefördert werden (Name, Gegenstand, Dauer, Teilnehmerzahl)?
  • Unterstützt das Projekt aus Eurer Sicht Frieden/Völkerverständigung/Integration?
  • Wer ist Träger des Projekts?
  • Wer ist die verantwortliche Ansprechperson?
  • Was kostet das Projekt insgesamt?
  • Wie könnten diese Kosten ohne eine Förderung durch die Stiftung aufgebracht werden?
  • Wer würde durch eine Förderung entlastet, bzw. wofür konkret soll die Förderung verwandt werden (z.B für Reduzierung der Eigenanteils des Vereins, Reduzierung Eintrittsgelder, zusätzliche Ausgaben usw.)
  • Zu wann und in welcher Höhe wird eine Förderung durch die Stiftung gewünscht?
  • Auf welches Konto soll die Förderung gezahlt werden (Kontoinhaber, IBAN)?

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